Deine Daten. Deine Wahl.

Wenn du nur das Nötigste wählst, erfassen wir mit Cookies und ähnlichen Technologien Informationen zu deinem Gerät und deinem Nutzungsverhalten auf unserer Website. Diese brauchen wir, um dir bspw. ein sicheres Login und Basisfunktionen wie den Warenkorb zu ermöglichen.

Wenn du allem zustimmst, können wir diese Daten darüber hinaus nutzen, um dir personalisierte Angebote zu zeigen, unsere Webseite zu verbessern und gezielte Werbung auf unseren und anderen Webseiten oder Apps anzuzeigen. Dazu können bestimmte Daten auch an Dritte und Werbepartner weitergegeben werden.

Hintergrund

Die Identitätskarte kommt aufs Smartphone: Was du jetzt wissen musst

Letzte Woche hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider das Projekt «e-ID» vorgestellt. Ab 2026 sollst du eine gültige, anerkannte Schweizer Identitätskarte auf dein Smartphone laden und dich damit ausweisen können. Ich fasse dir die wichtigsten Antworten rund um die elektronische Identifikation zusammen.

Der Bund nimmt einen neuen Anlauf zur E-ID. Diese kannst du aufs Handy laden und dich damit ausweisen. Die Chancen, dass sie jetzt kommt, stehen deutlich besser als beim ersten Versuch – denn der Bund will sie selbst herausgeben, wie Bundesrätin Baume-Schneider erklärt. Allerdings dauert es noch ein wenig, bis es soweit ist.

Die Vorgeschichte: Der erste Anlauf ist an der Urne gescheitert

Vor einigen Jahren gab es einen Plan für einen elektronischen Identifikationsnachweis. Der grosse Unterschied zum jetzigen Projekt bestand darin, dass dieser zwar im Auftrag des Bundes, aber nicht vom Bund selbst hätte ausgestellt werden sollen. Dafür wäre ein privates Unternehmen zuständig gewesen.

Neuer Anlauf: Der Bund plant fast nahtlos eine neue Lösung

Die wichtigsten Fragen zur E-ID

Was kann ich mit der E-ID machen?

Prinzipiell hat die E-ID denselben Zweck wie eine normale ID. Du sollst dich damit ausweisen können. Online, zum Beispiel beim Shopping, aber auch in Person.

Die Idee der E-ID geht noch weiter. So soll für die App, die es für die E-ID braucht, ein Ökosystem aufgebaut werden, das wie die Apple- oder Google-Wallet funktioniert. Es soll auch Kantonen, Gemeinden und Privaten zur Nutzung offenstehen. So sollst du auch Diplome, Zeugnisse, Rezepte vom Arzt oder Tickets in das System laden können.

Auf Kantons- und Gemeindeebene soll es möglich sein, Dinge wie einen Heimatausweis, einen Betreibungs- oder Strafregisterauszug online bestellen zu können. Du sollst dich auch beim Einwohneramt bei Zu- oder Wegzug melden können. Mit der E-ID weist du dich dann aus und speicherst die nötigen Dokumente im Ökosystem.

Wird die E-ID obligatorisch?

Nein. Schon Karin Keller-Sutter, die Vorgängerin von Elisabeth Baume-Schneider im EJPD, hat das Versprechen abgegeben, dass dies nicht passieren wird (ab Minute 6:28).

Die E-ID wird die klassische ID im Kartenformat nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen.

Welche Daten werden auf der E-ID gespeichert?

Das Fedpol, welches die amtlichen Ausweise letztlich ausstellt, bekommt gemäss dem Direktor des Bundesamts für Justiz nicht mehr Daten, als es ohnehin schon hat. Also die gleichen Daten, die es für eine klassische ID oder einen Pass braucht – wie Name, Grösse, Augenfarbe und so weiter.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Der Bund verfolgt bei der Ausarbeitung des Gesetzes und der technischen Umsetzung der E-ID drei Prinzipien.

Wer darf eine E-ID haben?

Das ist eine der Fragen, die noch nicht final geklärt sind. Grundsätzlich bist du zum Bezug einer E-ID berechtigt, wenn du eine Schweizer ID oder einen Schweizer Pass hast. Aber auch, wenn du über einen in der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügst. Im Moment wird noch abgeklärt, ob allenfalls auch andere Personengruppen eine E-ID haben können. Zum Beispiel Grenzgänger, Zweitwohnungsbesitzende, diplomatisches Personal oder Sans-Papiers.

Wie bekomme ich eine E-ID?

Sobald es so weit ist, wird der Bund eine kostenlose App zur Verfügung stellen. Mit dieser kannst du deine klassische ID einscannen. Danach machst du noch ein Selfie. Dieses wird an den Server des Fedpol übermittelt und über bestimmte Merkmale abgeglichen. Danach bekommst du die E-ID automatisch in der App auf dein Smartphone. Die Verantwortlichen haben zudem beschlossen, dass der Bund auch den technischen Support übernimmt.

Ist die E-ID barrierefrei?

Die Barrierefreiheit soll berücksichtigt werden. Zahlreiche Institutionen wollen, dass anerkannte und unabhängige Stellen dem Bund über die Schulter schauen. Diese sollen sich so überzeugen können, dass alle technisch möglichen Massnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit ergriffen werden.

Was kostet die E-ID?

Für die nächsten fünf Jahre rechnet der Bund mit Entwicklungs- und Betriebskosten von 182 Millionen Franken. Danach, also ab 2029, belaufen sich die Betriebskosten auf 25 Millionen Franken jährlich. Die Nutzung soll aber kostenlos sein.

Wie lange ist die E-ID gültig?

Das ist ebenfalls ein Punkt, der noch nicht geklärt ist. Verschiedene Interessengruppen fordern, dass eine E-ID gleich lange gültig ist wie eine analoge ID in Kartenform. Also zehn Jahre. Wegen der Datensicherheit kann es aber auch sein, dass die Gültigkeitsdauer kürzer sein wird. Im aktuellen Gesetzesentwurf ist es dem Bundesrat überlassen, dies zu entscheiden.

Kann ich die E-ID im Ausland einsetzen?

Voraussichtlich ja. Die E-ID soll internationalen Standards entsprechen. Das Gesetz ist entsprechend technologieneutral formuliert.

Das bedeutet, dass die E-ID in ihrer Entwicklung nicht per Gesetz an eine bestimmte Technologie gebunden ist. So kann sich der Bund rascher an neue technologische Entwicklungen anpassen.

Wann kommt die E-ID?

Der Bund plant, dass die E-ID ab 2026 zur Verfügung stehen soll. Allerdings sind IT-Projekte häufig kompliziert. Das heisst, dass in der Entwicklung Probleme auftreten können, die der Bund nicht vorausgesehen hat. Dann verzögert sich das Ganze eventuell. Stand heute darfst du aber 2026 damit rechnen.

Kritik an der E-ID

Wenn du sämtliche Kritikpunkte und Fragen nachlesen möchtest, hat sie der Bund hier für dich zusammengefasst.

Wie geht’s jetzt weiter?

Der Gesetzentwurf wurde dem Parlament vorgelegt. Dieses muss ihn annehmen. Da sich im Vorfeld zahlreiche Interessengruppen gemeldet und die Vorlage kritisiert haben, dürfte wohl noch einiges an Arbeit auf die Verantwortlichen zukommen.

Wird das Gesetz vom Parlament angenommen und publiziert, besteht zudem die Möglichkeit, das sogenannte fakultative Referendum zu ergreifen. Dafür müssen innert 100 Tagen 50 000 gültige Unterschriften zustandekommen. Dann wird vom Volk über das Gesetz abgestimmt. Ergreift niemand das Referendum oder gelingt die Unterschriftensammlung nicht, tritt das Gesetz in Kraft.

Titelbild: EJPD

588 Personen gefällt dieser Artikel


User Avatar
User Avatar

Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


Hintergrund

Interessantes aus der Welt der Produkte, Blicke hinter die Kulissen von Herstellern und Portraits von interessanten Menschen.

Alle anzeigen

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren

  • Hintergrund

    Was ist der Digital Networks Act?

    von Florian Bodoky

  • Hintergrund

    We love to lüft: die sehr deutsche und schweizerische Kunst, einen Raum zu lüften

    von Katherine Martin

  • Hintergrund

    Das neue Schweizer Datenschutzgesetz – das musst du wissen

    von Florian Bodoky