Deine Daten. Deine Wahl.

Wenn du nur das Nötigste wählst, erfassen wir mit Cookies und ähnlichen Technologien Informationen zu deinem Gerät und deinem Nutzungsverhalten auf unserer Website. Diese brauchen wir, um dir bspw. ein sicheres Login und Basisfunktionen wie den Warenkorb zu ermöglichen.

Wenn du allem zustimmst, können wir diese Daten darüber hinaus nutzen, um dir personalisierte Angebote zu zeigen, unsere Webseite zu verbessern und gezielte Werbung auf unseren und anderen Webseiten oder Apps anzuzeigen. Dazu können bestimmte Daten auch an Dritte und Werbepartner weitergegeben werden.

Hintergrund

EU: Gesetzesentwurf begünstigt Gesichtserkennung – was heisst das?

Der AI-Act der EU regelt unter anderem die Gesichtserkennung – ein Zankapfel zwischen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten. Wird der aktuelle Gesetzesentwurf angenommen, bekommen Letztere viel mehr Überwachungsmöglichkeiten.

Die biometrische Überwachung steht bereits wieder zur Debatte. Erst im Dezember vergangenen Jahres hat sich die EU im AI-Act auf Regeln und Vorgaben für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) geeinigt. Ein strittiger Punkt in den Verhandlungen war die biometrische Überwachung. Die Mitgliedstaaten wollten lockerere Regeln zur Anwendung der Gesichtserkennung, als das EU-Parlament vorsah. Die Chancen dafür stehen nun gut.

Parlament wollte Überwachung verbieten, aber die Staaten setzen sich durch

Die Abgeordneten des Europaparlaments wollten die «biometrische Fernüberwachung in Echtzeit» verbieten. Aus ihrer Sicht ist die Technologie gefährlich. Das Abgleichen von Kamerabildern mit gespeichertem Bildmaterial sei quasi eine Massenüberwachung des öffentlichen Raums. Die EU-Mitgliedstaaten plädierten derweil dafür, die Technologie «in Ausnahmefällen» zuzulassen. Etwa bei einer «vorhersehbaren Gefahr eines Terroranschlags». Dem wurde stattgegeben.

Gesetzesentwurf schwächt Regelung nochmals ab

Abgeordnete und Aktivistinnen befürchten unverhältnismässigen Einsatz

Der Gesetzentwurf stösst auf massive Kritik. So beispielsweise bei der Europaabgeordneten Svenja Hahn, die sich gegenüber Netzpolitik.org äussert. Sie kritisiert zum Beispiel die fehlende Nachvollziehbarkeit, ab wann eine Auswertung dieser Daten als «nachträglich» gilt. Dies können auch ein paar Minuten sein – kaum Unterscheidbar zur verbotenen Echtzeitüberwachung.

Aktuell beraten die verschiedenen beteiligten Parteien über den Entwurf. Dieser soll aber bereits Ende Januar stehen und im Februar zur Abstimmung kommen – wenig Zeit für grundsätzliche Änderungen.

Titelbild: Shutterstock

17 Personen gefällt dieser Artikel


User Avatar
User Avatar

Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


Hintergrund

Interessantes aus der Welt der Produkte, Blicke hinter die Kulissen von Herstellern und Portraits von interessanten Menschen.

Alle anzeigen

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren

  • Hintergrund

    EU-Polizei will verschlüsselte Kommunikation aushebeln – was steckt dahinter?

    von Florian Bodoky

  • Hintergrund

    AI-Act: So will die EU Künstliche Intelligenz in die Schranken weisen

    von Florian Bodoky

  • Hintergrund

    Einwilligung ohne Kontrolle: Warum Cookie-Banner scheitern

    von Florian Bodoky