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Freiwillige EU-Chatkontrolle bleibt. Nein? Doch. Oh!

Das EU-Parlament verlängert die freiwillige Chatkontrolle jetzt doch bis 2027. Gleichzeitig stärkt es den Datenschutz.

Das Europäische Parlament hat die umstrittene freiwillige Chatkontrolle verlängert. Am Mittwoch stimmte eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten in Strassburg dafür, die bisherige Übergangsregel weiter gelten zu lassen. Die Ausnahme gilt nun bis zum 3. August 2027. Der Grund für diese Abstimmung ist eine Frist: Die bisherige Regelung läuft Anfang April aus. Ohne Verlängerung hätten Messenger-Dienste ihre bisherigen Kontrollen stoppen müssen.

Gleichzeitig hat das Parlament die Regeln enger gefasst. Die neue Version erlaubt weniger weitgehende Kontrollen als ursprünglich geplant. Damit versucht das Parlament, einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Datenschutz zu finden. Die Abgeordneten entschieden sich aber, den Datenschutz höher zu gewichten als von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Was ist die freiwillige Chatkontrolle?

Die sogenannte freiwillige Chatkontrolle erlaubt Internetdiensten, private digitale Nachrichten automatisch zu überprüfen. Plattformen können zum Beispiel nach Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder suchen und entsprechende Funde melden. Sie vergleichen Bilder und Videos mit Datenbanken bekannter Missbrauchsdarstellungen.

Das Parlament entschied zugunsten eines strengen Datenschutzes.
Das Parlament entschied zugunsten eines strengen Datenschutzes.
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Rechtlich ist das nicht unproblematisch. In der EU schützt die ePrivacy-Richtlinie die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation. Sie schreibt vor, dass Inhalte von Nachrichten grundsätzlich privat bleiben müssen. Anbieter dürfen sie normalerweise nicht lesen oder automatisiert auswerten. Das Prinzip ähnelt dem Briefgeheimnis: Auch digitale Kommunikation muss vor fremdem Zugriff geschützt sein.

Die EU führte deshalb 2021 eine befristete Ausnahme ein. Sie erlaubt es Anbietern, nach bekannten Missbrauchsdarstellungen zu suchen – solange sie bestimmte Bedingungen einhalten. Die Ausnahme wurde seither immer wieder verlängert. Sie sollte Zeit schaffen, bis die EU eine dauerhafte, mehrheitsfähige Regelung beschlossen hat. Dies dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach aber schwierig werden: Seit Jahren schon will die EU-Kommission die Chatkontrolle forcieren, scheitert aber an der Sperrminorität. Mindestens vier Staaten, deren Bevölkerung 35 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen zustimmen. EU-Schwergewicht Deutschland stellte sich aus Datenschutzgründen allerdings bisher dagegen.

Wie unterscheidet sich die neue Ausnahmeregel von der alten?

Mit der aktuellen Abstimmung hat das Parlament den Umfang der Kontrollen eingeschränkt. Anbieter sollen künftig vor allem nach bereits bekanntem Missbrauchsmaterial suchen. Solche Bilder oder Videos sind in Datenbanken gespeichert und lassen sich über digitale Fingerabdrücke erkennen.

Automatisierte Prüfungen sollen ausserdem gezielter eingesetzt werden. Das Parlament will verhindern, dass Plattformen pauschal sämtliche Kommunikation ihrer Nutzer durchsuchen. Stattdessen sollen Massnahmen stärker auf konkrete Hinweise oder gemeldete Inhalte beschränkt bleiben.

Ein weiterer Punkt betrifft die verschlüsselte Kommunikation. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats dürfen nicht angetastet werden. Die Abgeordneten lehnten zudem Vorschläge ab, automatisch nach neuen, bislang unbekannten Missbrauchsbildern zu suchen oder Grooming-Versuche aufzuspüren. Solche Systeme gelten als technisch unsicher und könnten viele Nachrichten erfassen, die keinen Anlass zur Überwachung darstellen..

Was heisst das nun?

Mit diesen Änderungen weicht das Parlament vom ursprünglichen Plan der EU-Kommission ab. Die Kommission wollte die Übergangsregel ohne grössere Änderungen bis 2028 verlängern, was aber abgelehnt wurde. Die Kritik kam aus unterschiedlichen Richtungen. Liberale und Grüne warnten vor Eingriffen in die Privatsphäre. Andere Abgeordnete hielten die Einschränkungen für zu weitgehend und befürchteten Nachteile bei der Strafverfolgung. Kritiker einer umfassenden Chatkontrolle sehen darin einen Teilerfolg.

Mit der neuen Frist bis 2027 verschaffen sich die Beteiligten nun wieder mehr Zeit für die Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung.

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.

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