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Schluss mit Klick-Marathon: Neues Tool soll Cookie-Chaos beenden

Bye bye Cookie-Banner? Mit dem Tool «Consenter» soll das ständige Zustimmen und Ablehnen auf Webseiten bald Geschichte sein.

Die allgegenwärtigen Cookie-Banner auf Webseiten sind für Nutzerinnen und Nutzer Alltag und nicht selten Ärgernis. Immer wieder müssen sie entscheiden, ob sie Tracking-Cookies zulassen oder ablehnen, häufig in unübersichtlichen Fenstern mit versteckten Auswahlmöglichkeiten und mit verschiedenen Designs. Nun scheint sich in Deutschland etwas zu tun: Zum ersten Mal hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein Tool anerkannt, das diese Einwilligungen zentral verwalten soll.

So funktioniert «Consenter»

Der Dienst heisst «Consenter» (dt. sinngemäss «Zustimmer») und wurde von der deutschen Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology GmbH entwickelt. Das heisst: Du gibst deine Cookie-Präferenzen einmal an, dann sollen sie für alle Webseiten gelten – und die Cookie-Banner verschwinden. So zumindest in der Theorie. Wie gut dies funktioniert, hängt auch davon ab, ob die Betreiber der Websites dies auch zulassen – gezwungen werden können sie nicht. Nur wenn viele Anbieter die Schnittstellen zur Einwilligungsverwaltung implementieren, funktioniert das Tool tatsächlich. Nutzen kannst du das Tool ab Ende November.

Wo liegen die Unterschiede zu anderen solchen Tools?

Wieso hat die BfDI dieses Tool anerkannt und andere nicht? Die Grundlage dafür liegt in der Konformität des Tools mit dem sogenannten Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und der «Einwilligungsverwaltungsverordnung». Damit entsteht eine rechtliche Basis für sogenannte Einwilligungsverwaltungsdienste. So soll es möglich sein, dass die Zustimmungen bei Cookie-Bannern auf ein Minimum reduziert werden, aber dennoch den Bestimmungen gerecht werden.

Die Bestimmungen laut TDDDG sind klar:

  • Ein anerkannter Dienst muss offenlegen, welche Anbieter und Zwecke hinter der Datennutzung stehen (EinwV § 3 Abs. 2).
  • Nutzer müssen ihre Entscheidungen jederzeit ändern oder widerrufen können (EinwV § 4 Abs. 1 Nr. 2).
  • Der Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst muss unkompliziert möglich sein (EinwV § 5 Abs. 1 Nr. 1 u. 2).
  • Der Anbieter darf kein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erteilung von Einwilligungen haben (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 TDDDG).

Die Entwicklerfirma selbst sagt, es möchte mit dem «Consenter» zeigen, dass digitale Selbstbestimmung und einfache Bedienbarkeit keine Gegensätze sein müssen. Ob sich das so durchsetzt, wird sich zeigen.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.

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