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Uber plant selbstfahrende Taxis in Zürich

Luca Fontana
6/2/2026

Selbstfahrende Taxis sollen bis Ende 2026 durch Zürich rollen. Doch Ubers Robotaxi-Pläne hängen an einem sensiblen Punkt: dem Datenschutz.

Die Ausgangslage ist schnell erzählt: Uber will bis Ende 2026 in Zürich parallel zu Madrid, Hongkong und Houston selbstfahrende Taxis testen. Das sagte Uber-CEO Dara Khosrowshahi gegenüber Reuters. Technologiepartner sind je nach Markt Waabi und WeRide.

Das Narrativ von Uber: Autonome Fahrzeuge sollen günstiger, zuverlässiger und skalierbarer sein. Für Uber selbst heisst das vor allem eines: wirtschaftlicher. Sprich: Wo kein Fahrer, keine Pausen und kein Lohn, da rechnet sich das Geschäftsmodell plötzlich deutlich schneller.

Hier beginnt die eigentliche Geschichte.

Der wahre Gatekeeper heisst Datenschutz

Was in vielen Berichten nur als Nebensatz auftaucht – ausser zum Beispiel hier –, ist in Wahrheit der entscheidende Engpass: Bevor auch nur ein einziges Robotaxi in Zürich fährt, muss Uber eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vorlegen und vor allem bestehen.

Das ist der eigentliche Knackpunkt. Die Schweiz hat zwar 2025 mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes und der neuen Verordnung über das automatisierte Fahren den technischen Betrieb von Level-4-Fahrzeugen erlaubt. Aber das Verkehrsrecht steht nicht über dem Datenschutzrecht.

Ein Robotaxi ist nämlich kein normales Auto. Es ist ein rollendes Sensorsystem. Es hat:

  • Kameras nach aussen und innen
  • LiDAR- und Radarsensoren
  • permanente Standort- und Bewegungsdaten (GPS-Routen)
  • potenziell Audio- und Videoaufzeichnungen von Fahrgästen

All das fällt unter das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), das stark an die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) angelehnt ist: Für solche Hochrisiko-Verarbeitungen ist eine DSFA Pflicht. Ohne Wenn und Aber. Diese muss detailliert aufzeigen, welche Daten erhoben werden, wie sie geschützt oder anonymisiert werden, wer Zugriff darauf hat und wie lange sie gespeichert werden.

Zuständig für die Prüfung sind unter anderem die Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sowie kantonale Datenschutzstellen.

Zürich ist kein Neuland – aber auch kein Selbstläufer

Die Region Zürich hat bereits Erfahrung mit autonomen Fahrzeugen gesammelt. Pilotprojekte wie «iamo» im Furttal oder Tests der VBZ dienten bislang jedoch vor allem Forschungs- und Erprobungszwecken.

Ein kommerzieller Robotaxi-Dienst eines globalen Konzerns wie Uber würde regulatorisch in einer anderen Liga spielen. Entsprechend müsste er genau geprüft werden. Gerade in Sachen Datenschutz könnte Zürich zum Präzedenzfall werden: Als Nicht-EU-Land mit strengen Regeln werden andere Städte sehr daran interessiert sein, wie die Schweiz autonome Mobilität mit dem Schutz der Privatsphäre in Einklang bringt.

Für Uber steht damit mehr auf dem Spiel als ein einzelner Testmarkt. Der Entscheid in Zürich – unter anderem – könnte zum Massstab für weitere europäische Städte werden.

Titelbild: Shutterstock

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Ich schreibe über Technik, als wäre sie Kino, und über Filme, als wären sie Realität. Zwischen Bits und Blockbustern suche ich die Geschichten, die Emotionen wecken, nicht nur Klicks. Und ja – manchmal höre ich Filmmusik lauter, als mir guttut.


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