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TÜV Rheinland
Hintergrund

Recht auf Reparatur: Neuer TÜV soll Reparierbarkeit von Waren prüfen

Kaputtes erneuern, statt neu kaufen – Verbrauchern aus der EU steht künftig ein Recht auf Reparatur zu. Herstellern bietet der TÜV Rheinland deshalb einen neuen Service an: Er kontrolliert, wie gut sich ihre Produkte wiederherstellen lassen.

Das Recht auf Reparatur kommt: Dabei handelt es sich um ein neues EU-Gesetz, das Kundinnen und Kunden einen Anspruch auf die Instandsetzung kaputt gegangener Waren einräumt – und zwar über die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht der Produkte hinaus. Das haben nun das Europäische Parlament und der Rat beschlossen.

Ein Index soll die Reparierbarkeit nachweisen

Damit Unternehmen und Produzenten angeben können, wie gut sich ihr Sortiment wieder funktionstüchtig machen lässt, wurde nun ein neuer Service vom TÜV Rheinland ins Leben gerufen: Er bietet den Herstellern an, für die ihm vorliegenden Produkte einen Reparatur-Index zu ermitteln.

Obwohl das Recht auf Reparatur nur für die EU gilt, ist der angebotene Service auch für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz interessant. Schließlich orientieren sich diese oftmals an den Regelungen der EU-Länder, um Handelshemmnisse oder ein Stocken des Warenstroms zu vermeiden. Die Analyse zur Wiederherstellbarkeit sei daher länderunabhängig und werde vom TÜV global allen Herstellern angeboten.

Reparierbarkeit als Kriterium für ein nachhaltiges Design in der Kreislaufwirtschaft kennt also keine Grenzen.
Stephan Scheuer, Nachhaltigkeitsexperte TÜV Rheinland.

Um den Index festzulegen, analysieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TÜV Rheinland Verschiedenes: etwa die Produktdokumentation. Und welche die für die Funktion einer Ware wichtigen Teile sind, um sie wieder zum Laufen zu bringen. Der Gegenstand wird dabei auch auseinandergebaut. So soll kontrolliert werden, ob und wie sich die vorliegende Ware in den Urzustand zurückversetzen lässt.

Was mit dem Recht auf Reparatur noch einhergeht

Neben der grundsätzlichen Reparierbarkeit werden folgende Neuerungen durch die Richtlinie festgehalten:

Sinnvoll für Verbraucherschutz und für die Umwelt

Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben.
René Repasi

Durch den Beschluss wird Verbraucherinnen und Verbrauchern geholfen, künftig nachhaltigere Konsumentscheidungen zu treffen. So sollen weniger Abfälle produziert und Ressourcen geschont werden. Die «Kreislaufwirtschaft stärken» ist der Fachausdruck dafür.

Dieser Wandel käme den Klima- und Umweltzielen aus dem sogenannten «Grünen Deal» zugute. Dabei handelt es sich um ein Maßnahmenpaket mit einer Reihe von politischen Initiativen im Sinne der Umweltfreundlichkeit. Das übergeordnete Ziel: Europa soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

Wenn du mehr darüber erfahren möchte, dann findest du in diesem Video eine gute Zusammenfassung des Green Deals:

Was als nächstes passiert

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Vorschlag noch förmlich verabschieden. Daraufhin wird er im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung tritt das Recht auf Reparatur dann automatisch in Kraft.

Titelbild: TÜV Rheinland

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Katzenlady und Kaffeeliebhaberin aus Kiel, die das Hamburger Redaktionsteam unterstützt. Immer auf der Suche nach «News und Trends» in den Bereichen Sport und Health Care, DIY & Basteln, Interior, Deko, Geschirr, Sex & Erotik.


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