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Hintergrund

Reparieren statt wegwerfen: Das sieht das Right to Repair der EU vor

Jan Johannsen
26/4/2024

Die EU will, dass mehr defekte elektronische Geräte öfter repariert und seltener durch neue ersetzt werden. Deswegen müssen Hersteller in Zukunft Reparaturen, aber auch Ersatzteile und Anleitungen anbieten, damit die Verbraucher selber aktiv werden können.

Das EU-Parlament hat am 23. April 2024 das «Recht auf Reparatur» beschlossen. Nach jahrelangen Verhandlungen sind die weiteren Schritte nur noch Formalitäten. Trotzdem kann es noch über zwei Jahre dauern, bis die neue Richtlinie ihre volle Kraft entfaltet.

Warum macht die EU das?

Um Ressourcen zu schonen, Geld zu sparen und das Klima zu schützen. Alleine in der EU entstehen nach Angaben der EU-Kommission pro Jahr 261 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent durch die Entsorgung noch brauchbarer Geräte. Außerdem würden 30 Millionen Tonnen Ressourcen verschwendet und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht.

Die Verbraucher würden zudem für die Neuanschaffungen etwa 12 Milliarden Euro mehr ausgeben, als für Reparaturen nötig seien. Die EU erwartet, dass die Richtlinie 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen nach sich ziehen wird.

Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?

Das neue Recht auf Reparatur gilt für «gängige Haushaltsprodukte». Als Beispiele werden Fernseher, Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones genannt. Eine abschließende Liste gibt es nicht. Ich würde zum Beispiel auch Kopfhörer, Laptops oder Monitore dazu zählen. Ob aber etwa Digitalkameras heutzutage noch gängig sind, könnte noch vor Gericht geklärt werden.

Hersteller werden zu Reparaturen und Ersatzgeräten verpflichtet

Den neuen Vorschriften zufolge müssen Hersteller «rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen» durchführen. Zudem müssen die Verbraucher über das Recht auf Reparatur informiert werden. Zusätzlich soll die Reparatur dadurch attraktiver werden, dass sich der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert, wenn die Reparatur innerhalb der Gewährleistungszeit – also in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf – stattfindet.

Die Hersteller stehen zudem in der Pflicht, gängige Haushaltsprodukte, die technisch noch reparierbar sind, zu reparieren. Während der Reparaturzeit sollen sich die Kunden und Kundinnen Ersatzgeräte ausleihen können. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, solle man sich für ein generalüberholtes Gerät entscheiden können, statt Neuware kaufen zu müssen.

Mehr Informationen über Reparaturbedingungen und -dienstleistungen

Eine Online-Plattform mit nationalen Ablegern soll dabei helfen, Reparaturbetriebe in der Umgebung zu finden. Dort sollen außerdem Verkäufer generalüberholter Geräte, potenzielle Käufer defekter Geräte und Reparaturinitiativen wie etwa Reparaturcafés verzeichnet sein.

Über ein europaweit einheitliches Formular sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Reparaturleistungen bewerten und vergleichen können. Darüber werden Angaben zur Art des Defekts sowie zu den Kosten und zur Dauer der Reparatur gesammelt.

Private und unabhängige Reparaturen ermöglichen

Reparaturen fördern

Die EU-Mitgliedstaaten müssen mindestens eine Maßnahme durchführen, um Reparaturen zu fördern. Dies könnten beispielsweise Gutscheine für Reparaturen, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder die Förderung von Reparaturcafés und ähnlichen Einrichtungen sein.

So geht es weiter

Der Rat der EU muss die neue Richtlinie noch billigen. Das gilt als Formsache. Mit der daraufhin folgenden Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, das Recht auf Reparatur in nationales Recht umzusetzen. In welcher Form die Regelungen in die Schweiz übernommen werden, ist derzeit unklar. Ebenso, ob Hersteller ihren Service unabhängig von lokalen Gesetzen für ganz Europa ändern.

Zufriedenheit und Kritik: neues Recht gilt nur für private Anschaffungen

Die EU-Abgeordneten zeigen sich zufrieden mit der neuen Richtlinie. Der deutsche EU-Abgeordnete René Repasi (SPD) und Berichterstatter zu der Richtlinie ist sich sicher: «Reparaturen werden dadurch nicht nur einfacher und kostengünstiger, sondern auch eine attraktive Alternative zum Neukauf teurer Produkte.»

Zudem könnten Unternehmen mit Verweis auf rechtmäßige und objektive Faktoren – inklusive ihres geistigen Eigentums – nach Ansicht von Right to Repair Europe zu einfach eine unabhängige Reparatur verhindern. Die Auswirkungen auf neue Produkte seien zudem gering: Es gibt bereits bestehende EU-Richtlinien, die verlangen, dass die meisten gängigen Haushaltsprodukte bereits fünf bis zehn Jahre lang reparierbar sein müssen.

Titelbild: shutterstock.com/ronstik

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Als Grundschüler saß ich noch mit vielen Mitschülern bei einem Freund im Wohnzimmer, um auf der Super NES zu spielen. Inzwischen bekomme ich die neueste Technik direkt in die Hände und teste sie für euch. In den letzten Jahren bei Curved, Computer Bild und Netzwelt, nun bei Digitec und Galaxus. 


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Interessantes aus der Welt der Produkte, Blicke hinter die Kulissen von Herstellern und Portraits von interessanten Menschen.

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