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Hintergrund

Verkauft Galaxus direkt Produkte von Temu?

Das Konsumentenmagazin «Saldo» wirft uns vor, Ware von Temu zu einem Vielfachen des Preises weiterzuverkaufen. Konkret geht es um einen Kartoffelschneider und weitere Artikel der Marke Fischer², die ein Schweizer Lieferant bei Temu bezogen und uns überteuert verkauft hat, ohne die vorgeschriebenen Prüfungen vorzunehmen. Wir ordnen ein, was wirklich passiert ist, was schiefgelaufen ist, und was das mit fairen Preisen zu tun hat.

Was ist passiert?

Ein Leser des Konsumentenmagazins «Saldo» kaufte bei uns einen Kartoffelschneider der Marke Fischer² für 14.90 Franken. Dasselbe Produkt gibt es bei Temu für 2.91 Franken. Daraus wurde die Schlagzeile, Galaxus verkaufe Temu-Ware zum Fünffachen. Unsere ausführliche Erklärung, wie es zu diesem Einzelfall kam, blieb dabei auf der Strecke. So funktionieren Medien heute häufig: Die Zuspitzung eines Einzelfalls zu einer dramatisierten, allgemeinen Aussage bringt mehr Aufmerksamkeit als eine differenzierte Betrachtung. Diese verlangt sowohl dem Journalisten als auch der Leserschaft etwas mehr Engagement ab. Wir nehmen das zum Anlass, den Fall selbst sauber aufzuarbeiten.

Der konkrete Fall

Wir prüfen jeden neuen Lieferanten und Händler, bevor wir ihn aufnehmen. Alle unterschreiben einen Vertrag, in dem sie zusichern, sowohl die Schweizer Gesetze als auch unsere eigenen Richtlinien einzuhalten.

Dieser Lieferant arbeitet schon seit längerer Zeit mit uns zusammen und hat lange gute Produkte geliefert. Später begann er, Ware direkt bei Temu einzukaufen und bei uns einzustellen. Weil die Produkte bei der Community beliebt waren, gute Bewertungen erhielten und niemand reklamierte, ist uns der Verstoss nicht aufgefallen. Wir haben zwar ein grosses Team für die Betreuung unserer Lieferanten und ein weiteres Team, das sich um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kümmert. Bei mehreren Millionen Produkten ist eine lückenlose Kontrolle aber schlicht nicht möglich.

Die Ware stammte ursprünglich von Temu. Der Lieferant hat sie dort bezogen und uns das inzwischen auch bestätigt. Entscheidend ist aber, was danach geschah: Er hat die Produkte selbst importiert, in der Schweiz gelagert und von hier aus in Verkehr gebracht. Das ist kein Dropshipping. Beim Dropshipping schickt die Plattform die Ware direkt aus China an die Kundschaft, und niemand im Inland übernimmt Verantwortung. Hier dagegen gibt es eine greifbare, haftbare Partei in der Schweiz, nämlich den Lieferanten, und mit uns als Verkäuferin sogar eine zweite. Dass auf der Ware noch ein Hinweis auf die Temu-Bezugsquelle zu finden war, ändert daran nichts.

Der Lieferant hat damit doppelt gefehlt, gegenüber dem Gesetz und gegenüber uns. Er hatte sich uns vertraglich zur Einhaltung der Schweizer Gesetze und unserer Richtlinien verpflichtet. Das wiegt umso schwerer, weil bei einem Gegenstand mit Lebensmittelkontakt verschärfte gesetzliche Pflichten gelten: Für solche Bedarfsgegenstände verlangt die Bedarfsgegenständeverordnung je nach Material einen Konformitätsnachweis. Und wer solche Ware gewerblich importiert und in Verkehr bringt, muss nach Artikel 26 des Lebensmittelgesetzes dafür sorgen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Genau diese Nachweise und Prüfungen hat der Lieferant nicht erbracht.

Es ist also ein ziemlich klarer Fall. Ein kleinerer Lieferant hat auf Temu Produkte gekauft, sie getestet und einige der aus seiner Sicht besseren ins Sortiment genommen. Vermutlich nicht in böser Absicht, sondern ohne zu verstehen, dass er damit seine gesetzlichen Pflichten und unseren Vertrag verletzt.

Das Verhalten dieses Lieferanten ist für uns überhaupt nicht in Ordnung. Dass es uns in diesem Fall durch die Lappen gegangen ist, nehmen wir aber auf unsere Kappe. Es ist unser Lieferant, und wir stehen dafür gerade.

Gleichzeitig wollen wir keinen falschen Eindruck erwecken: Wir sind nicht grundsätzlich gegen Produkte aus China, auch nicht gegen Produkte, die sich ebenso auf Temu finden lassen. Denn ähnlich aussehende Produkte sind nicht automatisch dieselbe Ware. Eine Fabrik in China kann dasselbe Produkt gleichzeitig für den Schweizer Markt konform aufbereitet an einen Schweizer Lieferanten exportieren und es, ohne diese Aufbereitung, über einen Händler auf Temu anbieten. Wir haben das selbst getestet und gezeigt, wie ähnlich solche Produkte aussehen können und woran man Unterschiede trotzdem erkennt (der gleiche Schrott aus China, wirklich überall?). Auch Temu führt Millionen Produkte, und längst nicht alle davon sind schlecht. Entscheidend ist für uns deshalb nicht die Herkunft, sondern dass ein Produkt bei uns die hiesigen Bestimmungen einhält. Und wir wollen nicht, dass Ware, die es auf Temu gibt, bei uns ohne echten Mehrwert zu einem viel höheren Preis verkauft wird.

Warum ist Temu so günstig?

Genau aus demselben Grund. Temu muss für seine Produkte kaum Regulierung erfüllen. Das Gesetz nimmt die Einfuhr durch eine Privatperson ausdrücklich aus (Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b LMG): Wer als Privatperson im Ausland bestellt, ist selbst Importeur und trägt die volle Verantwortung. Falls das Produkt gesundheitsschädlich ist oder ein nicht normkonformes Gerät einen Brand auslöst, haftet die Kundin oder der Kunde selbst.

Dazu kommt der Preis selbst. Analysen zufolge verkauft Temu vieles unter den eigenen Kosten und verliert pro Bestellung Geld, je nach Schätzung von wenigen bis zu rund 30 US-Dollar. Die höchste, meistzitierte Zahl stammt aus einer Lieferketten-Analyse des Magazins Wired aus dem Jahr 2023 und bezieht sich auf den quersubventionierten Versand im US-Markt; Temu bestreitet solche Schätzungen. Wie hoch der Verlust genau ist, spielt für unseren Punkt keine Rolle. Entscheidend ist, dass dieser Markt stark verzerrt ist. Wenn hingegen ein Schweizer Lieferant in China einkauft, so wie wir das als Galaxus auch tun, und alles korrekt macht, die Ware sauber importiert, sämtliche Gesetze einhält, in der Schweiz lagert und der Kundschaft zustellt, dann wird ein billiges Produkt schnell ein Vielfaches teurer. Das Gleiche gilt in abgeschwächter Form, wenn du ein Produkt in Deutschland statt in der Schweiz kaufst. Dort ist es meist ebenfalls etwas günstiger, aber nicht wegen eines quersubventionierten Marktes, sondern weil die Kosten am Standort tiefer sind. In der Schweiz liegen etwa die Löhne und damit die Personalkosten für Einkauf, Lager und Kundendienst höher, und auch die Mieten für Lagerhallen und Arbeitsplätze sind teurer. Beides fliesst am Ende in den Verkaufspreis ein.

Warum wir Temu kritisch sehen, und warum das kein Widerspruch ist

«Saldo» stellt es so dar, als sei es scheinheilig, Temu zu kritisieren und zugleich Temu-Ware verkauft zu haben. Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun. Unsere Kritik ist inhaltlich begründet und gut dokumentiert, auch in unseren eigenen Beiträgen:

  • Unabhängige Tests wie jener der deutschen Stiftung Warentest zeigen regelmässig, dass ein grosser Teil der Ware von Temu und ähnlichen Plattformen Schadstoffe enthält oder Sicherheitsnormen verletzt, und dass ein CE-Zeichen allein noch keine Sicherheit garantiert (viel Gift für wenig Geld).
  • Dazu kommen manipulative Kaufanreize, fragwürdige Datenpraktiken und ein hoher ökologischer Preis (bei Temu einkaufen? Kannst du machen, aber es gibt Nebenwirkungen). Dass ein einzelner Lieferant Temu-Ware bei uns eingeschleust hat, ändert an dieser Haltung nichts. Im Gegenteil: Genau solche ungeprüfte Ware wollen wir nicht im Sortiment. Der Fall bestätigt unsere Kritik, er widerlegt sie nicht.

Was ein Erstimporteur erfüllen muss

Der Fall zeigt, worauf es ankommt. Wer Ware aus dem Ausland zum ersten Mal in der Schweiz in Verkehr bringt, gilt als Importeur und übernimmt damit die volle Verantwortung dafür, dass sie den hiesigen Regeln entspricht. Was das konkret bedeutet, hängt vom Produkt ab.

Für die meisten Konsumgüter gilt das Produktesicherheitsgesetz samt seiner Verordnung. Für Lebensmittel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, wie den Kartoffelschneider in diesem Fall, gilt stattdessen das Lebensmittelgesetz mit der Bedarfsgegenständeverordnung. Die Schweizer Anforderungen sind dabei weitgehend an jene der EU angeglichen. Über das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse gilt zudem das Cassis-de-Dijon-Prinzip: Was in der EU rechtmässig verkauft wird, darf grundsätzlich auch in der Schweiz verkauft werden. Für Lebensmittel gilt diese Erleichterung allerdings ausdrücklich nicht.

Nachweise und Dokumentation

Ein Importeur muss vor dem Verkauf sicherstellen und belegen können, dass ein Produkt konform ist.

  • Für viele Produktgruppen wie Elektrogeräte, Spielzeug oder Maschinen muss der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen und das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen. Der Importeur muss diese Erklärung einfordern und bereithalten. Ein CE-Logo allein genügt nicht. Wer sorgfältig arbeitet, lässt sich die zugrundeliegenden Prüfberichte anerkannter Labore zeigen. Nur bei besonders risikoreichen Produkten braucht es zusätzlich eine Bescheinigung einer unabhängigen Prüfstelle.
  • Bei Gegenständen mit Lebensmittelkontakt verlangt die Bedarfsgegenständeverordnung je nach Material einen eigenen Konformitätsnachweis, etwa eine schriftliche Konformitätserklärung für Kunststoffe.
  • Bei einer Stichprobe durch die zuständigen Behörden muss der Importeur die technischen Unterlagen innert kurzer Frist vorlegen können. Wer sie nicht beibringt, riskiert ein Verkaufsverbot.

Kennzeichnung, Sprache und Rückverfolgbarkeit

Sobald die Ware an den Handel oder an die Endkundschaft geht, müssen zusätzlich formale Pflichten erfüllt sein.

  • Der Inverkehrbringer muss erkennbar sein. Name und Adresse gehören auf das Produkt, die Verpackung oder die Begleitpapiere, damit Kundschaft und Behörden wissen, wer die Ware in die Schweiz gebracht hat. Bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen verlangt das Gesetz sogar eine verantwortliche Person mit Geschäftsadresse in der Schweiz.
  • Anleitungen müssen in der Amtssprache der Verkaufsregion vorliegen, Warn- und Sicherheitshinweise in allen Amtssprachen oder über eindeutige Symbole. Ein rein englisches oder chinesisches Handbuch genügt für sicherheitsrelevante Angaben nicht.
  • Der Importeur muss die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Er muss also dokumentieren, welche Ware er woher bezogen und an wen abgegeben hat, damit ein Produkt im Ernstfall zurückgerufen werden kann. Nichts davon ist exotisch. Es ist der normale Aufwand, den seriöser Handel in der Schweiz betreibt. Genau diesen Aufwand hat der Lieferant in diesem Fall nicht betrieben.

Der Mehrwert, wenn du in der Schweiz einkaufst

Ein höherer Preis ist kein Selbstzweck. Er bezahlt handfeste Vorteile:

  • Klare Haftung. Lieferant und Verkäufer haften beide. Du stehst im Schadensfall nicht allein da.
  • Einhaltung der Schweizer Gesetze. Gerade bei Lebensmitteln und Produkten mit Lebensmittelkontakt gelten hierzulande hohe Sicherheitsstandards.
  • Schnellere Verfügbarkeit, weil die Ware bereits in der Schweiz liegt.
  • Garantie, Rückgabe und Service nach Schweizer Recht.

Kann das wieder passieren?

Ehrlich gesagt: ja. Wir führen mehrere Millionen Produkte im Sortiment, und jeden Monat kommen mehrere Hunderttausend neu dazu oder fallen weg. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass Hersteller und Lieferanten die Gesetze einhalten: Schweizer Lieferanten das Schweizer Recht, Hersteller mit Sitz in der EU mindestens das europäische. Wir werden weiter in unsere Kuratierung investieren, um Fälle wie die Fischer²-Produkte künftig früher zu erkennen.

Zum Schluss

Ich hoffe, wir konnten mit dieser Einordnung etwas Licht in die Sache bringen. Qualität auf allen Ebenen ist uns wichtig, und wir investieren wirklich viel in dieses Thema. Die Komplexität ist hoch, und besser werden können wir immer. Genau daran arbeiten wir.

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Cool: Schnittstellen zwischen der realen Welt und der Welt der reinen Informationen aufbauen. Uncool: Mit dem Auto ins Einkaufszentrum fahren, um einzukaufen. Mein Leben ist «online», und das Informationszeitalter ist meine Heimat.


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Interessantes aus der Welt der Produkte, Blicke hinter die Kulissen von Herstellern und Portraits von interessanten Menschen.

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